Mediation wird in der Regel nach Stundenhonoraren vergütet. In den meisten Fällen werden die Kosten der Mediation zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt.
Erfahrungen bestätigen eine sehr hohe Schwankungsbreite unabhängig vom Umfeld die Mandanten.

Letztlich zählt in der Summe nicht der Stundensatz sondern die Dauer der Mediation, denn gute Mediatoren können im Zusammenspiel mit den Konfliktparteien mit einer starken Prozesskompetenz wesentlich schneller ein Verfahren abwickeln.

Vergleich: Prozesskosten und Kosten einer Mediation

Prozesskosten im Gerichtsverfahren

Kostenkalkulation
Die Kosten im Gerichtsprozess richten sich nach dem Streitwert. Dabei bestimmen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Es sind somit z.B. zu kalkulieren bei einem:

  • Streitwert von 10.000 € mit 2.000 € bis 4.000 €
  • Streitwert von 100.000 € mit 6.500 € bis 12.000 €
  • Streitwert von 500.000 € mit 17.500 € bis 31.500 €
  • Streitwert von 1.000.000 € mit 26.500 € bis 47.500 €

Neben den Kosten für das Gericht sowie den Anwälten, sind evtl. zusätzliche Kosten für Gutachter, Zeugen und sonstige Auslagen zu kalkulieren; hinzukommen die Kosten eines möglichen Berufungsverfahrens. Die eigenen, persönlichen Kosten der Partei in Zeit und Spesen müssten außerdem berücksichtigt werden.
Die angerufenen Gerichte werden zudem erst tätig, wenn gem. § 65 Abs. 1 GKG der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt ist.

Kostenfolgen im Prozess
Die Kostentragungspflicht bemisst sich nach den §§ 91 ff. ZOP. Danach hat die unterliegende Partei regelmäßig die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Prozessgewinner erhält seine Kosten von der Gegenseite erstattet. Jede Partei trägt je-doch das Risiko, dass sie auch als obsiegende Partei seine eigenen Kosten bei erfolgloser Vollstreckung auf der Gegenseite tragen muss.

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